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SEIT
2000
Tiere & Pflanzen
Kuratorium Wald
Tiere & Pflanzen
Der Schutz der FFH-Richtlinie bezieht sich auch auf wildlebende Tier- und Pflanzenarten, welche europaweit bedroht, selten oder endemisch sind und somit zu den „Arten von gemeinschaftlichem Interesse“ zählen. All diese Arten sind in den Anhängen II, IV oder V der Richtlinie aufgeführt, wobei einzelne Arten auf mehreren Anhängen gelistet sein können.
FFH - Definitionen:
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